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Offenlegung von Beteiligungen
Aktionäre, die an Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz beteiligt sind und deren Beteiligungspapiere mindestens teilweise in der Schweiz kotiert sind, haben die Pflicht, die Über- oder Unterschreitung bestimmter Schwellen offen zu legen (3, 5, 10, 15, 20, 25, 33 1/3, 50 und 66 2/3 % der Stimmrechte).

Seit dem 1. Dezember 2008 werden diese Offenlegungen direkt über die entsprechende SIX-Plattform abgewickelt. Mit dem untenstehenden Link gelangen Sie direkt zu den Meldungen der Geberit AG auf der SIX-Plattform.

> six-swiss-exchange.com
Archiv

Hier finden Sie alle Medienmitteilungen zu den Offenlegungen von Beteiligungen vor dem 1. Dezember 2008:


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